GAV-Vollzugsstelle syndicom

GAV-Vollzug

Die GAV-Vollzugsstelle der Gewerkschaft syndicom ist im Namen der Paritätischen Kommission (PK) für den Vollzug der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in folgenden Branchen verantwortlich:

Der GAV der Contact- und Callcenter-Branche ist per 1. Juli 2018 vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden, der GAV der Netzinfrastruktur-Branche per 1. Oktober 2018. Beide Gesamtarbeitsverträge gelten ab den genannten Daten für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmende, die vom allgemein verbindlichen Geltungsbereich des jeweiligen GAV erfasst werden. Dies unabhängig davon, ob ein Unternehmen einem Arbeitgeber- oder Branchenverband angeschlossen ist oder nicht. Die allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen der beiden Gesamtarbeitsverträge sind solchermassen auch gültig für alle temporär angestellten Arbeitnehmenden und für Kurzaufenthalter aus dem Ausland, die in unterstellten Unternehmen angestellt werden.

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz durch ihre eigenen Arbeitnehmenden (Entsandte) Tätigkeiten im Rahmen des Geltungsbereichs ausführen lassen, müssen die Bestimmungen der Allgemeinverbindlicherklärung ebenfalls einhalten und geplante Einsätze fristgerecht und ordnungsgemäss über die spezifischen Webseiten des Bundes anmelden.

Was versteht man unter dem Vollzug eines Gesamtarbeitsvertrags?

Die Vollzugsstelle ist zuständig

  • für die Kontrolle der GAV-Bestimmungen,
  • für die Sanktionierung von Abweichungen,
  • für das Inkasso und die Rückerstattung der GAV-Beiträge,
  • für Fragen zum GAV / zur AVE
  • und für die Auszahlung von allfälligen Weiterbildungsbeiträgen.

Was ist die Paritätische Kommission?

Die Paritätischen Kommissionen der beiden GAV setzen sich je aus den Vertragsparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaft) zusammen und sind in dem Sinne paritätisch zusammengesetzt, als in diesen die Vertretungen der Arbeitgebenden und jene der Arbeitnehmenden gleich viele Stimmen haben und solchermassen sozialpartnerschaftlich

  • Beschlüsse betreffend Firmenkontrollen
  • und allfälligen Weiterbildungsbeiträgen fassen.

Was ist die Vollzugsstelle?

Die Vollzugsstelle ist ein eigenständiges, neutrales Ausführungsorgan der jeweiligen Paritätischen Kommission, die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermassen zu Diensten steht.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Die Vollzugsstelle ist zu Bürozeiten erreichbar unter:

GAV-Vollzugsstelle c/o syndicom
Monbijoustrasse 33
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 503 00 10
vollzug (at) syndicom.ch
www.vollzug.ch