GAV-Vollzugsstelle syndicom

GAV-Vollzug

Die GAV-Vollzugsstelle der Gewerkschaft syndicom ist im Namen der Paritätischen Kommission (PK) für den Vollzug der Gesamtarbeitsverträge (GAV) in folgenden Branchen verantwortlich:

Der GAV der Contact- und Callcenter-Branche wurde per 1.7.2018 vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt (AVE), der GAV der Netzinfrastruktur-Branche per 1.10.2018. Beide GAV gelten ab den genannten Daten für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden, die vom AVE Geltungsbereich des jeweiligen GAV erfasst werden. Dies unabhängig davon, ob ein Unternehmen einem Arbeitgeber- oder Branchenverband angeschlossen ist oder nicht. Die AVE-Bestimmungen gelten auch für temporär angestellte Arbeitnehmende und Kurzaufenthalter aus dem Ausland, die in unterstellten Unternehmen angestellt werden.

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz durch eigene Arbeitnehmende (Entsandte) Tätigkeiten im Geltungsbereich des GAV ausführen, müssen die Bestimmungen der AVE einhalten und geplante Einsätze fristgerecht und ordnungsgemäss über die spezifischen Webseiten des Bundes anmelden.

Die Paritätischen Kommissionen setzen sich aus den Vertragsparteien, den Arbeitgeberverbänden und der Gewerkschaft zusammen, beide Seiten erhalten gleich viele Stimmen. Beschlüsse, bspw. zu Firmenkontrollen und Weiterbildungsbeiträgen, werden sozialpartnerschftlich gefasst.

Die Vollzugsstelle ist ein eigenständiges, neutrales Ausführungsorgan der jeweiligen PK mit den folgenden Zuständigkeiten:

  • Kontrolle der GAV-Bestimmungen und Sanktionierung von Abweichungen
  • Inkasso und Rückerstattung der GAV-Beiträge
  • Auskünfte bezüglich GAV und AVE
  • Auszahlung von Weiterbildungsbeiträgen

Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 / 13:30 - 17:00